Die gutachterliche
Tätigkeit umfasst die Begutachtung zu vielfältigen
Fragestellungen aus dem gesamten Spektrum des
psychiatrischen Fachgebiets. Insbesondere werden die
Betroffenen
zur Frage der Erforderlichkeit
einer Betreuung oder Unterbringung, Feststellung der
Arbeits-, Berufs- und Erwerbsunfähigkeit sowie
weiteren Sonderfragen begutachtet.
Als Auftraggeber können nur
berechtigte Institutionen wie örtliche Amtsgerichte,
Land- und Sozialgerichte, private Kranken- und
Lebensversicherungen, gesetzliche und private
Rentenversicherungen sowie Behörden, Versorgunsämter
oder die Bundesagentur für Arbeit berücksichtigt
werden. Bei der Beantwortung der gutachterlichen
Fragestellungen werden die aktuelle seelische
Befindlichkeit, die Krankheitsgeschichte, die
soziale Situation und die aktuelle Lebensweise des
Betroffenen sowie weitere relevante Fragen
erläutert. Das abgeschlossenen Gutachten wird direkt
an den Auftraggeber geschickt.
Bei der Durchführung einer
verkehrsmedizinischen
Begutachtung wird Stellung genommen zu möglichen
Einschränkungen der Fahrtauglichkeit bei Vorliegen
einer psychischen oder neurologischen Erkrankung
gemäß
Fahrerlaubnisverordnung (FeV).
Dabei handelt es sich jedoch nicht
um eine MPU, die in der Regel bei
Verkehrspychologen durchgeführt wird.
Die
verkehrsmedizinische Begutachtung erfolgt ebenso im
Auftrag der zuständigen Verkehrsbehörde aber auf die
Initiative des Probanden hin, der sich nicht nur
die Vereinbarung eines Begutachtungstermins kümmert,
sondern auch die Kosten für die Begutachtung trägt.
Das Honorar für das Gutachten wird nach zeitlichem
Aufwand berechnet.